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Allgemeine Reisebedingungen von Voni-Touristik

Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und VONI Touristik regeln.

1. Reiseanmeldung & Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre schriftliche Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro erklärt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für dessen Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist auf 4 Tage. Die schriftliche Reisebestätigung erhält alle für die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichung des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.

2. Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig (Unterkunft, Transfers, Mietauto, usw). Dazu ist der gebuchte Flugpreis sofort fällig. Eventuell auch zuzüglich der Prämie für eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Paragraph 4 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.1. bzw. 5.2.. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Voni kein oder nur ein geringer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als der angesetzte. Kurzfristige Buchungen die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt eingehen, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig wird.

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Wir weisen darauf hin, dass eventuelle spätere Korrekturen im Katalog bzw. nach Druckfehlern möglich sind.
Bei Flugreisen wird für einen Aufenthalt von über 4 bis 6 Wochen eine Gebühr von € 50,- p. P. berechnet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Buchung für einen Aufenthalt von über vier Wochen nicht immer akzeptiert werden kann.

4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch VONI
VONI ist berechtigt, die vertraglich bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Voni informiert den Reisenden rechtzeitig vor dem Reiseantritt über eventuelle Erhöhungen. Eine Preiserhöhung darf nicht höher sein als 5%. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn VONI in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. VONI kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmung etc.), Unruhen, Epedemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet VONI den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen VONI und der Reisende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist VONI berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert. Die im Preisteil angegebenen Flugtage und Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Unverbindliche Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. An- bzw. Abreisetage können nicht als Erholungstage angesehen werden.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Nichtantritt der Reise
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Wichtig für den Rücktrittspunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantritt der Reise, zum Beispiel wegen verpasster Anschlussflüge, kann VONI angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Kosten verlangen. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei VONI. In der Regel belaufen sich die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen müssen, wie folgt:
(Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen)

5.1 Bei Pauschalreisen, Flugreisen (incl. Flug - Charterflug)
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 65%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
des Reisepreises.
(Der Abflugtag rechnet sich nicht in obriger Staffelung. Stornierungen und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Bei Linienflügen, z.B. mit Lufthansa und anderen, sind es 100% Stornokosten (eventuell nach Abzug der Steuern und Gebühren). Gleiches gilt auch für Flüge mit Air Berlin und TUI Fly sowie für Sondertarife der Condor Flüge. Es gelten immer die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Der Restbetrag der Leistungen (Unterkunft, Transfers, Mietauto, usw.) unterliegt obiger Staffelung).

Für Nur-Flugpreise gelten folgende Stornobedingungen:
(Nicht für Linienfluggesellschaften und Sondertarife von Charter-Flügen)
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 70%
am Tag des Reiseantritts bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
des Reisepreises.

Für Nur - Flüge mit Liniengesellschaften gelten besondere Stornobedingungen. (Auf Anfrage bei uns.)

5.2 Bei Selbstanreise (ohne Flug)
bis 31 Tage vor Reisbeginn 20% mindestens jedoch € 50,- p.P. ab dem 31. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (§ 5.1.).

Achtung: bei Villas, Ferienhäusern und Mietwagen sind die Stornostaffelungen der einzelnen Häuser individuell und können auf Anfrage bei VONI angefordert werden. Die ausgehändigten Reiseunterlagen sind zurück zu geben, da sonst der volle Preis berechnet werden muss.

Rückerstattungen sind bei VONI nur möglich bei: Umbuchungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Flughäfen. Dafür erheben wir bis 31 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von € 20,- pro Person. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 30 Tag vor Reisebeginn gelten die Stornogebühren § 5.1. und § 5.2. Bei kurzfristigen Sonderangeboten gelten besondere Regelungen. Namensänderungen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos, ab dem 29 Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 15,- pro Name. Bei Namensänderungen für Linienflüge gelten die Bedingungen der jeweiligen Gesellschaften und deren Tarife. Reisegäste, die Nur - Flug ohne Unterkunft gebucht haben, sind verpflichtet, sich zwei Tage vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft oder eventuell bei uns den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen. Umbuchungen im Zielgebiet sind möglich, es gelten die jeweiligen Tarife der Fluggesellschaften. Für Gruppen gelten besondere Bedingungen.

6. Haftung und Haftbeschränkung des Reiseveranstalters
Als vertraglicher Luftfrachtführer haftet VONI neben dem ausführenden Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen. Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüchen gegen VONI nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert und Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die VONI keinen Einfluss nehmen kann. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt VONI insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. VONI haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung von VONI ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen, die im Bereich von lediglich von Ihr vermittelten Fremdleistung auftreten, z. B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen, Fähren usw.. Die vertragliche Haftung von VONI auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, muss der jeweilige Leistungsträger (z.B. Vermieter, Hotelier, Autoverleiher etc.) oder an örtliche Agentur informiert werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei VONI geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr.

7. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
VONI informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. VONI haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichterfolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Hinweise:
1. Alle Angaben in unseren aktuellen Preislisten einschließlich der zugehörigen Kataloge entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Dezember 2012.

2. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit uns bestätigt werden können.

3. Wir empfehlen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln oder im Paket bei Ihrem Reisebüro oder bei VONI. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur bei Buchung der Reise möglich.

4. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir, im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.

5. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende eine Mitwirkungspflicht zum Erreichen von Abhilfe hat. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Abreise den Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen zu lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.

6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch dann erst zulässig, wenn VONI innerhalb einer vom Reiseteilnehmer angemessenen Frist keine Abhife leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

7. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine Änderung unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.

Insolvenzversicherung
Jeder Reiseveranstalter ist seit 01. November 1994 gesetzlich verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Damit garantieren wir Ihnen, dass Sie mit Sicherheit aus dem Urlaub wieder nach Hause kommen.
Hoffentlich mit vielen schönen Erinnerungen…

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